Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Einschränkung des Mordmerkmals der Heimtücke (§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 1 StGB): Verwerflicher Vertrauensbruch?
Einschränkung des Mordmerkmals der Heimtücke (§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 1 StGB): Verwerflicher Vertrauensbruch?
15. Mai 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M beauftragt Killer T, den O zu töten. T kennt O nicht. T lauert dem O auf und erschießt ihn mit Tötungsvorsatz von hinten, als dieser nichts ahnt.
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Einordnung des Falls
Heimtücke - Verwerflicher Vertrauensbruch (1 StR 393/10)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den O heimtückisch getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach der Tatbestandseinschränkung eines Teils der Literatur durch das zusätzliche Merkmal "verwerflicher Vertrauensbruch" würde die Strafbarkeit des T wegen Heimtückemordes entfallen.
Genau, so ist das!
3. Nach der Tatbestandseinschränkung eines Teils der Literatur durch das zusätzliche Merkmal "tückisch-verschlagenes Vorgehen" würde die Strafbarkeit des T wegen Heimtückemordes entfallen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Rechtsprechung schränkt das Heimtückemerkmal auch durch die Merkmale "tückisch-verschlagenes Vorgehen" bzw. "verwerflicher Vertrauensbruch" auf Tatbestandsebene ein.
Nein!
Fundstellen
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