Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Anfechtung der Willenserklärung
Anfechtung der Willenserklärung – arglistige Täuschung bei Verschweigen des biologischen Geschlechts
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Anfechtung der Willenserklärung – arglistige Täuschung bei Verschweigen des biologischen Geschlechts
2. April 2026
53 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Frauenärztin A sucht eine Arzthelferin für ihre Praxis. Die transgeschlechtliche T, deren Geschlechtsangleichung noch nicht abgeschlossen ist, bewirbt sich. A macht deutlich, dass sie wegen ihrer Patientinnen für die gesuchte Stelle nur Frauen einstellt. T verschweigt ihr biologisches Geschlecht.
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