Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Die Merkmale des Verwaltungsakts

„Wiederholende Verfügung“ nach § 35 S. 1 VwVfG und § 51 VwVfG

„Wiederholende Verfügung“ nach § 35 S. 1 VwVfG und § 51 VwVfG

14. Oktober 2025

19 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird per Bescheid verpflichtet, einen ungesicherten Balkon zu beseitigen. A unternimmt nichts, der Bescheid wird bestandskräftig. Danach bittet A die Behörde, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Die Behörde verweist in ihrem Antwortschreiben auf den ursprünglichen Bescheid.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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