Ausbaukosten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwältin A kauft beim Hagebaumarkt (H) einen Eimer goldene Farbe, um ihr Büro zu streichen. Die Farbe ist jedoch unerkennbar verunreinigt, weshalb die getrocknete Farbe voller Blasen und Unreinheiten ist. A lässt die Farbe professionell für €1.000 entfernen.
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Einordnung des Falls
Ausbaukosten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. H muss die Entfernungskosten ersetzen, weil A einen Nacherfüllungsanspruch hat (§ 439 Abs. 3 BGB).
Genau, so ist das!
3. A hätte auch von H verlangen können, dass dieser im Rahmen der Nacherfüllung die Farbe entfernt, weil § 439 Abs. 3 BGB nur das Recht des Verkäufers zum Ausbau/Einbau ausschließt, nicht aber seine Pflicht hierzu.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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