Ausbaukosten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwältin A kauft beim Hagebaumarkt (H) einen Eimer goldene Farbe, um ihr Büro zu streichen. Die Farbe ist jedoch unerkennbar verunreinigt, weshalb die getrocknete Farbe voller Blasen und Unreinheiten ist. A lässt die Farbe professionell für €1.000 entfernen.
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Einordnung des Falls
Ausbaukosten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. H muss die Entfernungskosten ersetzen, weil A einen Nacherfüllungsanspruch hat (§ 439 Abs. 3 BGB).
Genau, so ist das!
3. A hätte auch von H verlangen können, dass dieser im Rahmen der Nacherfüllung die Farbe entfernt, weil § 439 Abs. 3 BGB nur das Recht des Verkäufers zum Ausbau/Einbau ausschließt, nicht aber seine Pflicht hierzu.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
L
10.1.2022, 13:20:56
Es bedarf aber auch i.R.d. Anspruchs einer Nach
fristsetzungoder? Sonst kann der Verkäufer ja nicht überprüfen, ob ein Mangel tatsächlich vorlag und es läge eine Selbstvornahme des Käufers vor.
Lukas_Mengestu
11.1.2022, 10:21:57
Hallo L, der Aufwendungsersatzanspruch weicht von der übrigen Systematik der Kaufmängelgewährleistungsansprüche ab. Der Verkäufer hat hier kein Recht zur zweiten Andienung. Der Käufer hat in diesem Fall nicht nur ein Recht zur Selbstvornahme, sondern ist hierzu faktisch gezwungen, da er ansonsten keine Aufwendungen hat, die er ersetzt verlangen kann. Dieser Weg direkt auf den Sekundäranspruch (Ersatz der Kosten) zu springen, ist unionsrechtlich nicht zwingend vorgegeben. Der Rechtsausschuss hatte sich allerdings explizit gegen ein Wahlrecht des Verkäufers zwischen Selbstvornahme und Zahlung des Aufwendungsersatzes entschieden (mehr zu den Hintergründen bei Höpfner, in: BeckOGK-BGB, 1.09.2021, § 439 RdNr. 76 ff.). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
CR7
13.4.2023, 08:41:21
Vielleicht kann man das ja noch mit in eine Vertiefung aufnehmen! @[Lukas Mengestu](136780)
Natze
17.2.2024, 17:04:20
Also keine
Fristsetzung, Verhältnismäßigkeit iSd Absatz 4 o.ä.? Hier hat ja die Gläubigerin sogar eine bessere Leistung durch professionelle Maler erhalten statt wie zuvor selbst zu streichen? Oder sind die Voraussetzungen „im Rahmen der Nacherfüllung“ laut dem
Wortlautin Absatz 3 miteinbegriffen?
Merida
16.7.2023, 09:54:47
Grammatikalischer Fehler: Anwältin A will sein Büro streichen? 😇
Nora Mommsen
16.7.2023, 14:37:40
Hallo Merida, danke dir - das haben wir angepasst :) Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team