Zivilrecht > Kaufrecht
Vorschusspflicht § 439 Abs. 2 BGB
Verbraucherin V bestellt bei reBuy (R) eine gebrauchte Xbox 360 für €50. Nach einer Woche Spielspaß funktioniert die Xbox nicht mehr, die LED blinkt nicht mehr grün, sondern rot. Der Mangel lag schon bei Gefahrübergang vor. V verlangt von R Nachbesserung; R sagt diese zu und erbittet die Zusendung der Xbox.
Zivilrecht > Kaufrecht
Voreilige Selbstvornahme im Kaufrecht
Youngtimersammlerin A kauft bei Händlerin H einen Opel Speedster. Er weist schon bei Gefahrübergang einen Mangel an der Kupplung auf. A lässt die Kupplung sofort in der Werkstatt ihres Vertrauens für €300 reparieren und will anschließend von H Ersatz dieser Kosten. Hätte A die Reparatur durch H selbst durchführen lassen, wären H insgesamt Kosten von €100 entstanden.
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Voreilige Selbstvornahme im Kaufrecht
Youngtimersammlerin A kauft bei Händlerin H einen Opel Speedster. Er weist schon bei Gefahrübergang einen Mangel an der Kupplung auf. A lässt die Kupplung sofort in der Werkstatt ihres Vertrauens für €300 reparieren und will anschließend von H Ersatz dieser Kosten. Hätte A die Reparatur durch H selbst durchführen lassen, wären H insgesamt Kosten von €100 entstanden.