Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2020
(Kein?) Recht zur dritten Andienung
(Kein?) Recht zur dritten Andienung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft bei V am 2.2.2020 einen Neuwagen für €30.000. Am 14.5.2020 macht K bei V erhebliche herstellerbedingte Lackschäden geltend und setzt V eine Nachbesserungsfrist bis zum 30.5.2020. Am. 28.5.2020 bietet V dem K an, einen Vertragshändler seiner Wahl aufzusuchen, damit das Auto besichtigt und nachgebessert werden kann. K ist einverstanden und lässt den Lack vom 14.8. bis zum 21.8.2020 in der Vertragswerkstatt des D nachbessern. Kurz nach Abholung beanstandet K zu Recht, dass die Mängel nicht vollständig beseitigt wurden und die Neulackierung nicht fachgerecht ausgeführt wurde. Er erklärt am 24.9.2020 den Rücktritt und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung.
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Einordnung des Falls
(Kein?) Recht zur dritten Andienung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Neuwagen war bei Gefahrübergang sachmangelhaft, weil er nicht eine Beschaffenheit aufwies, "die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann" (§ 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft, kann der Käufer unter weiteren Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten (§ 437 Nr. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
3. Eine wirksame Fristsetzung zur Nacherfüllung setzt voraus, dass ein konkreter Zeitraum genannt wird.
Nein!
4. Das Angebot des V vom 28.5., das Auto bei einer Vertragswerkstatt untersuchen zu lassen, hat die von K gesetzte Frist gewahrt.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. K kann seinen Rücktritt auf die am 30.5. erfolglos verstrichene Frist stützen.
Nein, das trifft nicht zu!
6. Die von K gesetzte Frist ist am 21.8. erfolglos verstrichen.
Ja!
7. K kann aber erst zurücktreten, wenn ein weiterer Versuch zur Nachbesserung erfolglos geblieben ist, denn aus § 440 S. 2 BGB folgt die allgemeine Wertung, dass der Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Ferdinand
21.8.2021, 17:27:28
Der Fall lief diesen August in RLP im Examen.
Isauricus
20.9.2021, 15:02:01
In Hessen auch
Giovanna
4.10.2021, 21:36:04
In Bremen auch 👍🏼
Gero1
18.10.2021, 15:09:49
Oh man, der Fall ist wohl beliebt: Heute auch in M-V 😅
Redlicher Besitzer
18.10.2021, 17:29:13
Und in Berlin/Brandenburg heute auch
Lukas_Mengestu
3.11.2021, 10:28:52
Sehr cool, vielen Dank euch für die Hinweise! Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Jennifer
19.11.2021, 19:26:22
Lief auch im August in Sachsen-Anhalt.
schaschl2
5.1.2022, 10:25:35
In NRW lief der Fall auch
Philipp Paasch
25.5.2022, 23:19:00
Soweit zu: "Ihr braucht die Protokolle nicht, die Prüfungsämter tauschen sich untereinander nicht aus." 😅
di203
26.8.2024, 09:46:55
Hallo Jurafüchse, wie wäre das
Rücktrittsrechtzu begründen, wenn bei der Nacherfüllung ein bei
Gefahrübergangmangelfreier Bestandteil der Kaufsache beschädigt worden wäre? Die geschuldete Nacherfüllungspflicht wäre ja erfolgreich geleistet und der zweite Mangel nicht bei
Gefahrübergangvorliegend. Besteht das
Rücktrittsrechtsodann aus § 324 durch Integritätsverletzung? Dazu habe ich einen Streit gelesen in der ZJS 4/2022, 534, Brinkmann Pielsticker, der nach einer Ansicht eine Erfolglosigkeit annimmt, weil der Mangel vom Nacherfüller zu vertreten ist / in seinen Risikobereich fällt und nach anderer Ansicht den Erfolg bejaht und nur Ansprüche aus § 280/ § 823 zugesteht. Die zweite Ansicht wird sodann wegen des abschließenden Interessenausgleichs des
Rücktrittsrechtssystems verneint. Dabei wird mit keinem Wort auf das gerade bestehende
Rücktrittsrechtbei Integritätsverletzung § 324 eingegangen. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen; oder einen Verweis, in welchem Jurafuchs-Fall dieses Problem eine Rolle spielt.
Joshua
5.9.2024, 12:35:43
Hatten genau das Problem mal in einem Moot-Court. Ich denke alles ist vertretbar, auch wenn ich die Lösung über § 324 persönlich überzeugender finde, weil sonst nach
GefahrübergangMängel entstünden, was definitorisch eigentlich schon ausgeschlossen ist (vgl. § 434 I "bei
Gefahrübergang"). Wenn du das Problem in der Klausur siehst und gut herleitest, bist du aber schon sehr gut dabei.
Jurafuchs-Abonnentin
10.9.2024, 14:38:45
Hallo zusammen, woher wird die
Frist zur Nacherfüllunggenommen? Im Gegensatz zum Rücktritt und der Minderung steht bei der Nacherfüllung doch gar nichts zur
Fristsetzung? Vielen Dank im Voraus.
Linne_Karlotta_
16.9.2024, 15:35:45
Hey @[Jurafuchs-Abonnentin ](124156), danke für deine Frage. Das
Fristsetzungserfordernis ergibt sich hier aus § 323 Abs. 1 BGB. Beachte, dass hier ein Rücktritt geprüft wird (§ 437 Nr. 2 BGB) und nicht das Recht des Käufer, Nacherfüllung zu verlangen (§ 437 Nr. 1 BGB). Ein erfolgreicher Rücktritt setzt aber (sofern keine Ausnahme vorliegt) voraus, dass dem Verkäufer zunächst eine
angemessene Fristzur Nacherfüllung gesetzt wurde. Das Fristerfordernis aus § 323 Abs. 1 BGB bezieht sich damit auf ein Nacherfüllungsverlangen. Erst, wenn trotz
Fristsetzungkeine erfolgreiche Nacherfüllung erfolgt ist, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team
Bioshock Energy
28.9.2024, 13:21:07
Wieso wird hier von Dritter
Andienunggesprochen, obwohl der Autohändler erst einmal versucht hat nachzubessern? In § 440 S. 2 BGB steht, dass eine Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten versuch als fehlgeschlagen gilt. Danach müsste K dem Händler doch noch eine zweite Chance gewähren. Ich stehe auf dem Schlauch
nylinho
2.10.2024, 18:54:37
Der Händler soll die Sache ja schon beim ersten Mal frei von Mängeln verschaffen (§ 433 I s.2 BGB). Wenn er dies nicht tut hat er ein Recht zur zweiten
AndienungiSv Nacherfüllung (vgl. § 439 I BGB). Also diese erste Nachbesserung ist bereits die zweite
Andienung(zweiter Versuch eine Sache mangelfrei zu verschaffen). Eine weiterer Versuch wäre deshalb die dritte
Andienung.