Ersatz der Einbaukosten der mangelfreien Sache
15. September 2025
20 Kommentare
4,8 ★ (27.615 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Senior-Partner P kauft bei Fliesenfachmann F 50 Fliesen, um diese in der Kanzleiküche verlegen zu lassen. Nach dem Verlegen stellt sich heraus, dass die Fliesen Materialfehler aufweisen. F liefert 50 neue Fliesen nach. P reißt die Fliesen persönlich raus, ist aber so viel körperliche Arbeit nicht gewohnt und beauftragt für €500 einen Handwerker mit der Neuverlegung.
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