Relatives Fixgeschäft - § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K ist bei der Hochzeit seiner besten Freundin eingeladen. Er bestellt hierfür bei Schneiderin S einen neuen Anzug. Er teilt ihr mit, diesen bräuchte er für die am 23.12 stattfindenden Hochzeit. S schafft die Fertigstellung nicht rechtzeitig. K erklärt am 24.12 den Rücktritt.
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Einordnung des Falls
Relatives Fixgeschäft - § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S hatte zunächst einen Anspruch darauf, dass K den (noch fertigzustellenden) Anzug bezahlt (§§ 650, 433 Abs. 2 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sofern S' eigene Leistungspflicht durch Unmöglichkeit ausgeschlossen ist (§ 275 Abs. 1 BGB), ist auch S' Anspruch auf den Kaufpreis erloschen (§ 326 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
3. Der Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Anzuges ist nach § 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, da ein absolutes Fixgeschäft vorliegt.
Nein!
4. S' Zahlungsanspruch könnte aber durch Ks erklärten Rücktrittt erloschen sein, sofern K aufgrund der verspäteten Leistung ein Rücktrittsrecht nach § 323 Abs. 1 BGB zustand.
Genau, so ist das!
5. S hat ihre Leistung vertragsgemäß erbracht.
Nein, das trifft nicht zu!
6. K hat S wirksam eine Nachfrist gesetzt.
Nein!
7. Da K keine Nachfrist gesetzt hat, besteht (noch) kein Rücktrittsrecht.
Nein, das ist nicht der Fall!
8. Wenn S den Anzug noch fertigstellt, kann sie von K den Kaufpreis verlangen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
frausummer
16.2.2022, 15:57:06
Wäre der Fuchs so lieb und könnte mir versuchen den Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem
Werklieferungsvertragerklären? Für diesen Fall hier hätte ich einen Werkvertrag angenommen🙃
Victor
16.2.2022, 18:58:30
Während der WerkV allgemein die Herbeiführung eines konkreten Erfolges erfordert, ist der WerklieferungsV viel spezifischer. Hier ist die Herbeiführung eines speziellen Erfolges erforderlich: Herstellung&Lieferung einer neuen beweglichen Sache. Daher sind Reparaturen idR einfache WerkV, die komplizierte Lieferung/Montage und Anpassung einer Maß-Einbauküche aber ein WerklieferungsV
Lukas_Mengestu
16.2.2022, 22:02:53
Vielen Dank euch beiden! Vom Werkvertrag unterscheidet den
Werklieferungsvertrag, dass er sich nur auf a) neue und b) bewegliche Sachen bezieht. Deswegen fällt zB die bloße Reparatur in den Bereich des Werkvertrages (=keine neue Sache), während die hier geschuldete Neuanfertigung des Anzuges einen
Werklieferungsvertragdarstellt. Das von Victor geschuldete Einbaubeispiel ist etwas komplizierter. Hier geht es um die Abgrenzung beweglich/unbeweglich. Handelt es sich bei der Montage lediglich um eine Nebenleistung, dann liegt ein
Werklieferungsvertragvor. Denn dann steht die Herstellung der beweglichen Sache (Küchenteile) und nicht der unbeweglichen Sache (Einbauküche) im Vordergrund. Geht es dagegen gerade um eine maßgeschneiderte EInbauküche, die den besonderen Verhältnissen des Bestellers angepasst werden muss, so hat die Montageleistung das wesentliche Gepräge, weswegen ein Werkvertrag vorläge (zur Abgrenzung vertiefend auch: Schreiber, Die Abgrenzung von Werk-, Werklieferungs- und Kaufvertrag, JURA 2013, 23). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Dogu
23.5.2023, 13:01:23
Hier handelt K offenkundig als Verbraucher. Seit 2022 ist daher der Anwendungsbereich von § 323 II BGB durch
§ 475dI BGB gesperrt. Die Lösung entspricht daher mE nicht mehr der aktuellen Rechtslage, was die Normen angeht.
ehemalige:r Nutzer:in
19.8.2023, 12:18:37
Ohja, gut gesehen! Hätte S überhaupt nicht begonnen, den Aufzug zu schneidern, hätte man statt „nicht vertragsgemäße Leistung“ (= Sachmangel) auf „nicht erbrachte Leistung“ (§ 323 I Alt. 1) abstellen müssen mit der Folge, dass wir gar nicht bei einem Sachmangel iSd Kaufrechts angekommen wären und
§ 475dnicht einschlägig gewesen wäre. Ist das richtig? Vorliegend muss man nur den
§ 475dbedenken, weil wir einen Sachmangel/nicht vertragsgemäße Leistung haben, richtig?
Reus04
30.8.2023, 21:35:38
Dogu
4.9.2023, 20:53:26
@[Reus04](127109) Stimmt. Ich ziehe meinen Kommentar zurück. :)
jeci
5.1.2024, 20:04:45
Die Buchstaben weichen zwischen der Aufgabenstellung und den einzelnen Fragen ab. Aus S wird plötzlich V.
Leo Lee
7.1.2024, 09:08:02
Hallo jeci, vielen Dank für den Hinweis! Wir haben den Fehler nun entsprechend korrigiert :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo