Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt

Relatives Fixgeschäft - § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB

Relatives Fixgeschäft - § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB

2. November 2025

19 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K ist bei der Hochzeit seiner besten Freundin eingeladen. Er bestellt hierfür bei Schneiderin S einen neuen Anzug. Er teilt ihr mit, diesen bräuchte er für die am 23.12. stattfindende Hochzeit. S schafft die Fertigstellung nicht rechtzeitig. K erklärt am 24.12. den Rücktritt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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