Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Nichtigkeit von Verwaltungsakten
Vertiefungsfall: Nichtigkeit gem. § 44 Abs. 1 VwVfG
Vertiefungsfall: Nichtigkeit gem. § 44 Abs. 1 VwVfG
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die baden-württembergische Gemeinde G erteilt S eine Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank. Zuständig ist nach § 47 Abs. 4 S. 1 LGlüG das baden-württembergische Innenministerium. S fragt sich, ob die Erlaubnis dennoch wirksam ist und sie die Spielbank betreiben kann.
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Einordnung des Falls
Vertiefungsfall: Nichtigkeit gem. § 44 Abs. 1 VwVfG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G war nicht zuständig für den Erlass der Erlaubnis. Die Erlaubnis ist formell rechtswidrig.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch rechtswidrige Verwaltungsakte sind grundsätzlich wirksam.
Ja, in der Tat!
3. Die fehlende Verbandskompetenz der G führt zur Nichtigkeit der Erlaubnis gemäß § 44 Abs. 2 VwVfG.
Nein!
4. § 44 Abs. 3 VwVfG regelt die relative Nichtigkeit.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Ausreichend für eine Nichtigkeit nach § 44 Abs. 1 VwVfG ist bereits, dass der Verwaltungsakt an einem besonders schwerwiegendem Fehler leidet.
Nein, das trifft nicht zu!
6. Vorliegend mangelt es bereits an einem besonders schwerwiegendem Fehler.
Nein!
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