Strafrecht
Examensrelevante Rechtsprechung SR
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub, u.a.
Neues aus den Konkurrenzen: Einbruchsdiebstahl und Sachbeschädigung
Neues aus den Konkurrenzen: Einbruchsdiebstahl und Sachbeschädigung
13. Juni 2023
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte im privat genutzten Haus der O Wertgegenstände entwenden. Zum Betreten des Hauses hebelt er ein Fenster auf, wodurch ein Sachschaden in Höhe von €7.400 entsteht. Anschließend nimmt er O's Schmuck im Wert von €2.000 mit und macht sich aus dem Staub.
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Einordnung des Falls
In diesem Beschluss verabschiedet sich der BGH nun von der Auffassung, dass die Sachbeschädigung im Wege der Gesetzeskonkurrenz (hier Konsumtion) als üblicherweise mitverwirklichte Straftat, deren Unrechtsgehalt vom Wohnungseinbruchsdiebstahl mit umfasst ist, zurücktritt. Eine Einbruchstat gehe nicht typischerweise mit einer Sachbeschädigung einher. Auch erschöpft sich nicht das Unrecht einer Sachbeschädigung in einer Verurteilung wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls. Die geschützten Rechtsgüter und Rechtsgutsträger sind häufig nicht identisch. Beide Taten stünden vielmehr in Tateinheit zueinander.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 14 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat sich T wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls (§ 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) strafbar gemacht, indem er durch Aufhebeln des Fensters in das Haus der O eingedrungen ist und ihren Schmuck eingesteckt hat?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis die Straftaten zueinander stehen (Konkurrenzen), wenn der Täter mehrere Straftaten begeht?
Genau, so ist das!
3. Spricht man von Handlungseinheit, wenn eine Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt?
Ja, in der Tat!
4. Stellt das Verhalten des T (Beschädigen des Fensters und Wegnehmen des Schmucks) eine Handlung im natürlichen Sinne dar?
Nein!
5. Stellt das Verhalten des T (Beschädigen des Fensters und Wegnehmen des Schmucks) eine Handlung im juristischen Sinne dar?
Genau, so ist das!
6. Handlungseinheit führt grundsätzlich zur Idealkonkurrenz (Tateinheit, § 52 StGB). Führt sie ausnahmsweise jedoch nicht zur Tateinheit, wenn eine Gesetzeskonkurrenz vorliegt?
Ja, in der Tat!
7. Liegt Spezialität vor, wenn ein Tatbestand begriffsnotwendig alle Merkmale eines anderen Tatbestandes und darüber hinaus noch weitere Merkmale enthält, so dass die Verwirklichung des spezielleren Delikts zwangsläufig auch die Verwirklichung des allgemeinen Tatbestandes nach sich zieht?
Ja!
8. Subsidiarität liegt vor, wenn eine Strafvorschrift nur hilfsweise anwendbar ist.Kommt ihre Anwendung nur dann in Betracht, wenn eine andere Norm nicht einschlägig ist?
Genau, so ist das!
9. Liegt Konsumtion vor, wenn bei Verwirklichung eines bestimmten Strafgesetzes typischerweise, wenn auch nicht notwendigerweise andere Strafgesetze mitverwirklicht werden, deren Unrechtsgehalt mit der Bestrafung aus dem vorrangigen Gesetz abgegolten ist?
Ja, in der Tat!
10. Ist in einer zweistufigen Prüfung festzustellen, ob vorliegend § 303 Abs. 1 StGB von § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB konsumiert wird?
Ja!
11. Tritt nach Ansicht des BGH § 303 Abs. 1 StGB im Wege der Konsumtion hinter § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB zurück?
Nein, das ist nicht der Fall!
12. Nach Teilen der Literatur soll § 303 Abs. 1 StGB grundsätzlich im Wege der Konsumtion hinter § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB zurücktreten. Werden Ausnahmen anerkannt?
Ja, in der Tat!
13. Stehen § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB und § 303 Abs. 1 StGB in Tateinheit (§ 52 StGB) zueinander?
Ja!
14. Tritt § 123 StGB im Wege der Konsumtion hinter § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB zurück?
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Der BGBoss
18.8.2020, 12:34:27
Sehr verständlich und nachvollziehbar aufbereitet. 👍🏼

Marilena
18.8.2020, 12:51:21
Lieben Dank Dir für das Lob, freut uns sehr zu hören! Beste Grüße Marilena für das Jurafuchs-Team
Raimond
22.11.2020, 10:59:16
Lob für diese tolle Leistung! bitte macht so weiter und bleibt dran, grade aktuelle Urteile so toll interaktiv aufzubereiten. Ich finde das super!

Eigentum verpflichtet 🏔️
22.11.2020, 13:28:47
Vielen Dank für das Lob 😁

Vulpes
11.2.2021, 11:06:40
Ich finde, die Frage nach dem Vorliegen der Handlungseinheit irritierend, weil sie sich wie eine Fangfrage liest. "Handlungseinheit liegt vor, wenn der Täter durch - eine Handlung - mehrere Straftaten verwirklicht" Da kann man entweder denken stimmt Handlungseinheit liegt jedenfalls dann vor, wenn der Täter durch - eine Handlung - mehrere Straftaten verwirklicht. Andererseits stimmt nicht, weil Handlungseinheit auch vorliegen kann, wenn der Täter durch mehrere Willensbetätigungen bzw Handlungen im natürlichen Sinne, mehrere oder mehrmals die Straftat verwirklicht. Da kam mir Handlungseinheit = eine Handlung STIMMT irgendwie zu ungenau vor.

Eigentum verpflichtet 🏔️
11.2.2021, 20:44:22
Hallo Adrian, danke für deine Frage. Wir verstehen was du meinst, finden die Formulierung aber nicht zu ungenau. Die Frage lautet: "Von Handlungseinheit spricht man, wenn eine Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt." Diese Aussage stimmt - und zwar unabhängig davon, ob man "Handlung" hier nur im natürlichen Sinne oder auch im juristischen Sinne begreift. Denn selbst wenn man die Frage so versteht, dass "Handlung" nur im natürlichen Sinne gemeint ist, so schließt diese Antwort doch nicht aus, auch bei einer Handlung im juristischen Sinne Handlungseinheit anzunehmen. Denn die Frage enthält ja nicht die Wörter "nur" oder "ausschließlich". Im Antworttext geht die Aufgabe dann auf das Problem genauer ein. LG, für das Jurafuchs-Team Eigentum verpflichtet

Isabell
31.10.2021, 12:04:16
Ein Feld mit der Normenkette/dem Schuldspruch fänd ich hier am Ende des Falls hilfreich.

Lukas_Mengestu
31.10.2021, 19:33:35
Vielen Dank für den Hinweis, Isabell. Die Normenkette haben wir nunmehr im Vertiefungshinweis ergänzt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team