Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Die Nichtleistungskondiktion
Keine Verwendungskondiktion wegen Vertrag (Arbeitsverhältnis)
Keine Verwendungskondiktion wegen Vertrag (Arbeitsverhältnis)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitnehmerin N ist bei Arbeitgeberin G angestellt. N fertigt in ihrer Arbeitszeit für einen Kunden der G einen großen Schrank aus Kirschbaumholz an. Des Weiteren verziert sie den Schrank mit aufwändigen Schnitzereien und übergibt ihn dann G. N verlangt von G Ersatz für die aufwendige Arbeit.
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Einordnung des Falls
Keine Verwendungskondiktion wegen Vertrag (Arbeitsverhältnis)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat etwas erlangt im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. G hat Eigentum und Besitz an dem bearbeiteten Schrank auf sonstige Weise im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB erlangt.
Nein!
3. G hat etwas durch Leistung und ohne rechtlichen Grund erlangt. Die Voraussetzungen der Leistungskondiktion sind erfüllt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Larzed
15.5.2022, 10:02:08
Ich finde, da fehlt die Motivation der N. Sie ist zwar bei G angestellt und fertigt den Schrank für einen Kunden der G an. Aber ich finde, dass nicht deutlich zur Geltung kommt, ob sie den Schrank aus "voreiliger
Gefälligkeit" angefertigt hat oder dies im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses gemäß § 611a BGB getan hat.
Lukas_Mengestu
16.5.2022, 14:49:26
Hallo Larzed, vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Sachverhalt nun dahingehend ergänzt, dass es während ihrer Arbeitszeit erfolgte. Dadurch sollte der Konnex noch klarer werden. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Major Tom(as)
20.11.2024, 23:59:15
Ich schätze mal, im letzten Hinweiskasten geht es nicht um einen mittelalterlichen Umtrunk, sondern ein Möbelstück - vielleicht kann man hier also im nächsten Korrekturdurchlauf noch ein R ergänzen :)
Linne_Karlotta_
21.11.2024, 17:16:17
Hallo Major Tom(as), vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team