Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Die Nichtleistungskondiktion
Keine Verwendungskondiktion wegen Vertrag (Arbeitsverhältnis)
Keine Verwendungskondiktion wegen Vertrag (Arbeitsverhältnis)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitnehmerin N ist bei Arbeitgeberin G angestellt. N fertigt in ihrer Arbeitszeit für einen Kunden der G einen großen Schrank aus Kirschbaumholz an. Des Weiteren verziert sie den Schrank mit aufwändigen Schnitzereien und übergibt ihn dann G. N verlangt von G Ersatz für die aufwendige Arbeit.
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Einordnung des Falls
Keine Verwendungskondiktion wegen Vertrag (Arbeitsverhältnis)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat etwas erlangt im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. G hat Eigentum und Besitz an dem bearbeiteten Schrank auf sonstige Weise im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB erlangt.
Nein!
3. G hat etwas durch Leistung und ohne rechtlichen Grund erlangt. Die Voraussetzungen der Leistungskondiktion sind erfüllt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Larzed
15.5.2022, 10:02:08
Ich finde, da fehlt die Motivation der N. Sie ist zwar bei G angestellt und fertigt den Schrank für einen Kunden der G an. Aber ich finde, dass nicht deutlich zur Geltung kommt, ob sie den Schrank aus "voreiliger
Gefälligkeit" angefertigt hat oder dies im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses gemäß § 611a BGB getan hat.
Lukas_Mengestu
16.5.2022, 14:49:26
Hallo Larzed, vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Sachverhalt nun dahingehend ergänzt, dass es während ihrer Arbeitszeit erfolgte. Dadurch sollte der Konnex noch klarer werden. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team