Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Präklusion / Gestaltungsrechte 1
Präklusion / Gestaltungsrechte 1
12. Februar 2025
20 Kommentare
4,8 ★ (11.866 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G verkauft S einen Silberring. Dabei spiegelt G dem S wahrheitswidrig vor, der Ring sei aus Platin. Er zahlt nicht und reist in die Karibik. G verklagt ihn erfolgreich auf Zahlung. Als S nach Rechtskraft des Urteils zurückkommt, bemerkt er die Täuschung und erklärt sofort die Anfechtung. G will vollstrecken.
Diesen Fall lösen 86,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Präklusion / Gestaltungsrechte 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S kann zulässigerweise eine Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) erheben.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Vollstreckungsabwehrklage ist begründet, wenn S die Einwendung tatsächlich zusteht und die Einwendung nicht präkludiert ist.
Ja, in der Tat!
3. S ist mit der Einwendung der Anfechtung präkludiert (§ 767 Abs. 2 ZPO).
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Isabell
28.6.2020, 13:13:59
Den Sachverhalt finde ich unglücklich. Da S gar nicht da war, wird es keine mündliche Verhandlung gegeben haben, sondern ein
Versäumnisurteil.

Eigentum verpflichtet 🏔️
28.6.2020, 13:37:29
Vorsicht! Im Zivilprozess muss der Beklagte nicht persönlich anwesend sein. Er kann sich vor dem AG nach 79 II ZPO und muss sich vor dem LG nach 78 I ZPO durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Wenn der da ist und verhandelt, kann kein VU gegen den Beklagten ergehen!

Eigentum verpflichtet 🏔️
28.6.2020, 13:40:22
Vgl. auch die 80, 81, 85 ZPO. (Prozessvertretung)

Isabell
6.12.2020, 12:14:50
Das stimmt. Aber von einer anwaltlichen Vertretung steht nichts im Sachverhalt. Nur weil es grds. zulässig ist, dass nur der Anwalt anwesend ist, jetzt anzunehmen, dass der in der Karibik verweilende Beklagte dann auch von einem solchen vertreten wird, finde ich ohne irgendeinen Anhaltspunkt dafür nicht nachvollziehbar. Das liefe bei mir unter "Sachverhaltsquetsche".
bibu knows best
18.8.2022, 11:42:10

Nora Mommsen
19.8.2022, 18:30:36
Hallo bibu knows best, genauso ist es.
Präklusiondient der Rechtssicherheit und zieht bildlich gesprochen die letzte Linie, aber der dann Schluss ist. Für Gestaltungsrechte kommt es da "nur" darauf an, ab wann diese vorgelegen haben. Der Gestaltungsgrund und nicht die Rechtsfolge der Gestaltung gibt dem
Schuldner den materiellen Einwand. Es ist also der Entstehungszeitpunkt. Darüber hinaus kann Kenntnis und Ver
schulden nicht mehr berücksichtigt werden. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
evanici
9.9.2023, 15:12:27
Dummer Kommentar... Aber es hätte meinem Verständnis geholfen, wenn ich gewusst hätte, dass Silber grundsätzlich mehr wert ist als Platin :D.

Lukas_Mengestu
15.9.2023, 18:24:22
Achtung, ich glaube Du hast es hier nochmal vertauscht. Platin ist deutlich wertvoller als Silber :-) Beste Grüße, Lukas
lawfulthings
26.6.2024, 13:09:30
Was kann S denn nun machen? Immerhin wurde er ja getäuscht
sar84
8.7.2024, 15:08:47

CR7
22.7.2024, 19:17:36
Ja, aber sehr strenge Voraussetzungen. Grundsätzlich gibt der Vorrang der materiellen Rechtskraft und dessen Schutz.
Rechtsanwalt B. Trüger
2.10.2024, 13:55:12
Bei einer vorherigen Aufgabe kam die Frage ob die Vollstreckungsabwehrklage begründet ist, wenn die Parteien sachbefugt sind und die materiell-rechtlichen Einwende gegen den titulierten Anspruch tatsächlich bestehen. Es muss auf „stimmt nicht“ gedrückt werden, weil zudem ja auch noch keine
Präklusionvorliegen darf. Hier wurde gefragt, ob die Klage begründet ist, weil/wenn die materiell-rechtlichen Einwende gegen den titulierten Anspruch besteht und keine
Präklusionvorliegt. Es musste auf „stimmt“ gedrückt werden, obwohl die
Sachbefugnisnicht genannt wurde. Im Wege der Einheitlichkeit und der Schlüssigkeit der Beantwortungsmöglichkeiten, sollte vielleicht eine der beiden Aufgaben angepasst werden, weil letztendlich bei beiden eine Voraussetzung in der Frage nicht genannt wurde
Con
7.10.2024, 12:54:19
Sehe ich auch so:) Hab deshalb auch eine falsche Antwort kassiert
jomolino
13.11.2024, 12:18:36
Das gilt für fast alle Aufgaben in diesem Kapitel. Man muss auf stimmt klicken und dann hat die Erläuterung eine weitere Voraussetzung. Etwas Unglücklich, @[Linne_Karlotta](133910) & Team :) @

vulpes iuris
12.1.2025, 03:37:24
Die bereits beschriebene Gestaltung der Fragen in diesem Kapitel widerspricht der sonst üblichen Systematik der App und sollte darum im Sinne der Kohärenz angepasst werden.