Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Handelskauf (§§ 373ff. HGB)
Durchlieferung 1: Zweitkäufer ist Unternehmer
Durchlieferung 1: Zweitkäufer ist Unternehmer
26. August 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Großhändler G kauft von Hersteller H 500 Fernseher. Wegen Gs begrenzten Lagerkapazitäten liefert H für G direkt 50 Fernseher an Gs Kunden, Elektrogeschäft-Inhaber I. I meldet drei Wochen später die mangelnde Funktionstüchtigkeit bei G. G meldet dies H sofort.
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