Reine Sachentziehung
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S, der Ex-Freund der A, entwendet bei einem Besuch der A eine Kette, welche diese von ihrem neuen Freund als Geschenk erhalten hat. S will die Kette bei sich aufbewahren, bis A zu ihm zurückkehrt. Dadurch will S in A's neuer Beziehung Unfrieden stiften. Zudem bestimmen Eifersucht und Frust sein Verhalten. S hegt berechtigte Hoffnungen hinsichtlich A's Rückkehr, da dies in der Vergangenheit öfter geschehen war und sie ihm dies auch mündlich in Aussicht gestellt hat.
Einordnung des Falls
Reine Sachentziehung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem er sich vorbehielt, selbst darüber zu entscheiden, wann er A die Kette zurückgeben werde, liegt bei S eine Absicht der vorübergehenden Aneignung vor.
Nein, das trifft nicht zu!