Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
„Beweglichkeit“ von Liebesschlössern (§ 242 StGB)
„Beweglichkeit“ von Liebesschlössern (§ 242 StGB)
15. September 2025
12 Kommentare
4,8 ★ (27.663 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B brechen mehrere Streben eines Brückengeländers auf und entfernen zahlreiche von Paaren dort angebrachte "Liebesschlösser", um sie an einen Schrotthändler zu verkaufen.
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