Raub mit Todesfolge § 251 StGB: Leichtfertigkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T stürmt bewaffnet und eine Sturmmaske tragend die Wohnung eines älteren Ehepaares. Nachdem er den Mann überwältigt und gefesselt hat, wendet er sich der schwer asthmakranken O mit vorgehaltener Waffe zu. Obwohl O einen Asthmaanfall erleidet, verweigert T ihr das Inhalationsgerät. O stirbt.
Einordnung des Falls
Raub mit Todesfolge § 251 StGB: Leichtfertigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Verursacht der Täter durch den Raub (§§ 249, 250, 252, 255 StGB) wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren (Raub mit Todesfolge, § 251 StGB).
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Genau, so ist das!
2. Leichtfertigkeit bestimmt sich nach § 18 StGB.
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Nein, das trifft nicht zu!
3. T hat hier leichtfertig gehandelt.
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Ja!
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Daniel
19.12.2020, 20:32:36
Woher konnte T von der Asthmaerkrankung der O wissen? Und wenn er es nicht wusste, wie konnte sich dann der tödliche Verlauf dem T aufdrängen?

Der BGBoss
20.12.2020, 09:22:24
Bei einem Asthmaanfall stirbst du ja nicht direkt, sondern die Atemnot verschlimmert sich sukzessiv. M.E hat sich nach Beginn dieser Asthmaattacke dem T der tödliche Verlauf aufgedrängt, sodass er leichtfertig gehandelt hat.

Lukas_Mengestu
12.11.2021, 18:40:18
Danke euch beiden, wir haben nun noch ergänzt, dass T hier auch das Inhalationsgerät der O vorenthielt. Dadurch sollte es nun noch eindeutiger werden. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Vulpes
11.1.2021, 18:48:53
Wenn hier die leichtfertige Handlung im Unterlassen einer Rettung der O liegen soll fände ich es schön, wenn der Sachverhalt mehr darauf angelegt wäre. M. E. ist nur in dem vorhalten der Waffe noch keine leichtfertige Verursachung ihres Todes zu erkenn, oder liege ich da falsch?

Lukas_Mengestu
12.11.2021, 18:39:22
Danke Adrian, wir haben nun noch die Information ergänzt, dass T der O hier auch das Inhalationsgerät verweigert hat. Dadurch sollte die Leichtfertigkeit noch klarer werden. Beste Grüße, Lukas
MK-
28.8.2023, 08:44:45
Hier fehlt es doch schon bereits objektiv an der Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Wie kommt man hier zur Prüfung der Leichtfertigkeit?
Diaa
28.8.2023, 21:37:24
Das hätte ich auch gerne gewusst..!