Angebot zum Autokauf (Innerer Tatbestand)

3. Juli 2023

9 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jemand schreibt ein Verkaufsangebot zu einem Auto

A möchte dem Händler B anbieten, ihr Auto für €10.000 abzukaufen. Sie unterschreibt den Brief, der den Antrag zum Verkauf des Autos für €10.000 enthält, und schickt ihn B.

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Angebot zum Autokauf mit Tippfehler (Fehlender Geschäftswille)

A möchte der Händlerin B anbieten, ihr Auto für €11.000 abzukaufen. Sie liest und unterschreibt den Brief, der den Antrag zum Verkauf des Autos enthält. Dabei übersieht sie ihren Tippfehler: Statt €11.000 enthält der Brief die Kaufpreisangabe €10.000.

Fall lesen

Eine Frau bietet einer anderen Frau ihren Diamantring für €200 zum Kauf an.

Nicken als Willenserklärung - Normalfall zum äußeren Tatbestand der Willenserklärung

Der äußere Tatbestand einer Willenserklärung bezieht sich auf die sichtbare, äußere Handlung einer Person, die darauf abzielt, eine rechtliche Wirkung zu erzielen. Es handelt sich um den objektiven, beobachtbaren Teil einer Willenserklärung. Im Allgemeinen wird der äußere Tatbestand durch eine ausdrückliche Erklärung (z.B. eine schriftliche oder mündliche Aussage) oder eine konkludente Handlung (eine Handlung, die eine stillschweigende Erklärung enthält) gebildet. Beispielsweise könnte das Ausfüllen und Unterschreiben eines Vertrags als äußerer Tatbestand einer Willenserklärung angesehen werden. Der äußere Tatbestand muss in der Regel in Verbindung mit dem inneren Tatbestand (dem tatsächlichen Willen der handelnden Person, eine rechtliche Wirkung zu erzielen) betrachtet werden, um die Gültigkeit einer Willenserklärung zu bestimmen.

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