Abhandengekommene WE
25. Januar 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M möchte eventuell aus seiner Wohnung ausziehen. Er verfasst und unterzeichnet eine Kündigung, schickt sie aber bewusst noch nicht ab. Ms Freundin F entdeckt den Brief. Sie möchte M einen Gefallen tun. Wie schon einige Male in der Vergangenheit bringt sie ihn zur Post. Vermieter V erhält die Kündigung.
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Einordnung des Falls
Abhandengekommene WE
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M hat den Erklärungsvorgang abgeschlossen, obwohl er noch nicht endgültig entschieden war.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. M hat die Willenserklärung (Kündigung) willentlich in Richtung auf den Empfänger in Bewegung gesetzt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Obwohl M die Kündigung nicht willentlich in Richtung auf den Empfänger in Bewegung gesetzt hat, gilt sie nach der Rechtsprechung und h.M. als wirksam abgegeben.
Nein!
4. Kann V Schadensersatz von M verlangen, wenn er auf die Wirksamkeit der Kündigung vertraut und ihm deshalb Kosten entstanden sind (z.B. für ein Zeitungsinserat)?
Genau, so ist das!
Fundstellen
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