Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Anfechtung der Willenserklärung

Anfechtung nach § 123 BGB bei reinem Motivirrtum

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Anfechtung nach § 123 BGB bei reinem Motivirrtum

15. April 2026

13 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V will K eine seiner wertlosen Sammelkarten verkaufen. Daher spiegelt V dem K wahrheitswidrig vor, dass die Karte einen hohen Sammlerwert hat und K mit einem Weiterverkauf Gewinn machen wird. K ist begeistert und willigt ein.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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