Subsidiarität ggü Anfechtungsklage
4. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastundentin Lawra (L) bekommt einen Bescheid von der Uni G, der sie dazu auffordert, die fälligen Studiengebühren zu bezahlen. L hat die Gebühren zum Zeitpunkt des Erlasses schon überwiesen. Sie will gerichtlich feststellen lassen, dass sie die Gebühren nicht noch einmal bezahlen muss.
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Einordnung des Falls
Subsidiarität ggü Anfechtungsklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Pflicht, Gebühren an G zu bezahlen, begründet grundsätzlich ein Rechtsverhältnis zwischen L und G. Man könnte daher zunächst an die Statthaftigkeit der Feststellungsklage denken.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Feststellungsklage ist gegenüber anderen verwaltungsrechtlichen Klagen vorrangig statthaft.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. L kann den Gebührenbescheid anfechten. Statthaft ist die Anfechtungsklage.
Ja, in der Tat!
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