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Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht

Zulässigkeit eines Vorhabens im allgemeinen Wohngebiet (Ausnahme)

Gemeinde G will die öffentliche Sicherheit erhöhen. Mangels freier Gebäude will sie ein Polizeirevier in einem Wohngebäude eröffnen. Im geltenden qualifizierten Bebauungsplan ist für das Grundstück und die Umgebung ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

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