Öffentliches Recht > Grundrechte
Recht am eigenen Bild 2 (gilt auch für Prominente)
Der berühmte Schlagersänger S und sein Bruder B sind zerstritten. Um S zu ärgern, veröffentlicht B ohne vorher S zu fragen, Jugendfotos von S mit Zahnspange. S wehrt sich gegen die Veröffentlichung vor Gericht.