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Gewaltsame Fixierung einer Person (5-Punkt-Fixierung), die bereits in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist
C ist aufgrund richterlicher Anordnung rechtmäßig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht (§ 63 StGB). Bei einem seiner Gewaltausbrüche, bei denen er regelmäßig sich und andere verletzt, wird C von Pflegern mithilfe von Gurten für drei Stunden auf einer Liege fixiert.