Öffentliches Recht > Grundrechte
Reichweite des Schutzes: Verhalten muss glaubensgeleitet und verpflichtend sein (Negativbeispiel 1b: Extrembeispiel)
P ist Mitglied einer in Deutschland anerkannten Religionsgemeinschaft. Diese erlaubt aus religiösen Gründen die Mehrehe, schreibt sie aber nicht vor. Als P eine zweite Frau heiraten möchte, untersagt das Standesamt dies. P sieht sich in seiner Glaubensfreiheit beeinträchtigt.