Absolute Revisionsgründe - Abwesenheit des Verteidigers (§ 338 Nr. 5 StPO) - Vertiefung: 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Absolute Revisionsgründe - Abwesenheit des Verteidigers (§ 338 Nr. 5 StPO) - Vertiefung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Fälle zum Thema Absolute Revisionsgründe - Abwesenheit des Verteidigers (§ 338 Nr. 5 StPO) - Vertiefung

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Referendariat > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Abwesenheit des Verteidigers - Zur-Last-Legen im Sinne des § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO II

A wurde vor dem Strafrichter wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) angeklagt und verurteilt. Das Revisionsgericht kommt in der rechtlichen Prüfung erstmals zum Ergebnis, dass ein Totschlag (§ 212 StGB) vorliegt. A hatte keine Verteidigerin.

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Referendariat > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Abwesenheit des Verteidigers - Verteidiger als Zeuge

A wird vor dem Schöffengericht wegen einer Dorffest-Schlägerei verurteilt. Als Pflichtverteidigerin lässt er seine Bekannte V bestellen. Im Prozess beantragt V, die ebenfalls vor Ort war, als Zeugin vernommen zu werden. Dies geschieht, nachdem A V von der Schweigepflicht entbindet.