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Antrag auf Zwangsvollstreckung – Voraussetzungen
Handwerkerin H erhebt Klage gegen ihren Kunden K, da dieser sich weigert, eine offene Forderung zu begleichen. Das Gericht erlässt ein der Klage stattgebendes Urteil und erklärt dieses für vorläufig vollstreckbar. Als K immer noch nicht zahlen will, überlegt H, wie es nun weitergeht.