Referendariat > Die ZVR-Klausur
Verstrickung und Pfändungspfandrecht bei schuldnerfremder Sache
Der Gerichtsvollzieher hat im Auftrag von Vollstreckungsgläubigerin H bei Vollstreckungsschuldner K eine Kommode gepfändet. Erst nachdem die Kommode öffentlich versteigert worden ist, stellt sich heraus, dass nicht K, sondern dessen Tante T die Eigentümerin der Kommode war.
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Wie unterscheiden sich die allgemeinen und besonderen Vrss. der Zwangsvollstreckung?
Vollstreckungsgläubigerin G beantragt bei Gerichtsvollzieher Z eine Sachpfändung bei Vollstreckungsschuldner S. Z fragt sich, ob er überhaupt tätig werden darf und wie er die Sachpfändung vorzunehmen hat.
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Verstrickung und Pfändungspfandrecht bei schuldnerfremder Sache
Der Gerichtsvollzieher hat im Auftrag von Vollstreckungsgläubigerin H bei Vollstreckungsschuldner K eine Kommode gepfändet. Erst nachdem die Kommode öffentlich versteigert worden ist, stellt sich heraus, dass nicht K, sondern dessen Tante T die Eigentümerin der Kommode war.