Schema: Tatbestand Zivilurteil: Klagen mit Aufrechnung

30. Mai 2025

9 Kommentare

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Wie ist der Tatbestand bei Klagen mit Aufrechnung durch den Beklagten aufzubauen?

  1. Einleitungssatz

    „Die Parteien streiten über … (z.B. gegenseitige Zahlungsansprüche aus einem Kaufvertrag).“

  2. Unstreitiges zur Klageforderung

  3. Streitiges Klägervorbringen zu Nebenforderungen

    Erklärt der Beklagte die unbedingte Primäraufrechnung, so stellt er damit zugleich den klägerischen Vortrag bezüglich der Forderung unstreitig. In Betracht kommt damit lediglich noch streitiges Klägervorbringen zu den Nebenforderungen. „Der Kläger behauptet, …“

  4. ggf. antragsbezogene Prozessgeschichte („kleine“)

  5. Anträge (eingerückt)

    „Der Kläger beantragt, den Beklagten zu verurteilen, …“, „Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.“

  6. Streitiges Beklagtenvorbringen zu Nebenforderungen

    „Der Beklagte behauptet, …“

  7. Überleitung Aufrechnung

    Die Aufrechnung ist nicht als Antrag des Beklagten darzustellen, sondern im Rahmen seines streitigen Sachvortrags. „Der Beklagte erklärt die Aufrechnung mit einer angeblichen Forderung in Höhe von … aus …“

  8. Unstreitiges zur Gegenforderung

    Sofern Klageforderung und Gegenforderung auf demselben Sachverhalt beruhen, kann das Unstreitige von Klage- und Gegenforderung auch gemeinsam zu Beginn des Tatbestandes dargestellt werden.

  9. Streitiges Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung

  10. Streitiges Klägervorbringen zur Gegenforderung

  11. Große Prozessgeschichte

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DEN

Dennis

8.1.2024, 13:50:12

Müsste hier in die Fragestellung nicht noch der Hinweis rein, dass es sich um eine

Primäraufrechnung

handelt und daher kein streitiger Vortrag des Klägers zur Klageforderung in den Tatbestand muss?

la reina de los gatos

la reina de los gatos

5.5.2024, 14:13:50

Warum wird hier von "

Nebenforderung

en" gesprochen? Geht es nicht um eine Hauptforderung bzw. den ursprünglichen Klageantrag, und dann wird eine

Primäraufrechnung

im Verfahren erklärt?

nboss

nboss

13.5.2024, 14:03:49

Ich würde sagen dass ist die Antwort aber keine Gewähr:) Erklärt der Beklagte die unbedingte

Primäraufrechnung

, so stellt er damit zugleich den klägerischen Vortrag bezüglich der Forderung unstreitig. In Betracht kommt damit lediglich noch streitiges Klägervorbringen zu den

Nebenforderung

en. Grüße

CLA

claire21

26.5.2024, 22:44:39

Das hier von „

Nebenforderung

en“ gesprochen wird, ist vermutlich ein Fehler? Gemeint sein müsste Hauptforderung oder?

BENED

benedetto

27.5.2024, 11:51:50

Bei einer

Primäraufrechnung

ist der SV in tatsächlicher Hinsicht unstreitig (bzgl. der Hauptforderung). Insoweit kann es keinen streitigen SV geben. Zumindest Kaiser ist der Auffassung, dass eine erklärte

Hilfsaufrechnung

auch dann in Wirklichkeit eine

Primäraufrechnung

ist, wenn nur um

Tatsachen

gestritten wird. Eine echte

Hilfsaufrechnung

(bei der auch streitiger

Tatsachen

vortrag aufzuführen ist), könne es dann nur geben, wenn auch um tatsächliche Punkte gestritten wird.

Juriano

Juriano

3.10.2024, 12:58:14

Das Schema ist richtig. Hinsichtlich der

Nebenforderung

en wird eine "Ausnahme" (eigentlich keine echte Ausnahme)gemacht. Wenn diesbezüglich

Tatsachen

umstritten sind liegt dennoch eine

Primäraufrechnung

vor. Das macht auch Sinn, wenn man sich die sonstige Konzeption von

Nebenforderung

en vor Augen hält.

Nebenforderung

en bleiben ja beispielsweise auch bezüglich der Streitwerte unberücksichtigt.


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