Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Aufrechnung
Tatbestand Zivilurteil: Klagen mit Aufrechnung
Schema: Tatbestand Zivilurteil: Klagen mit Aufrechnung
Wie ist der Tatbestand bei Klagen mit Aufrechnung durch den Beklagten aufzubauen?
Einleitungssatz
„Die Parteien streiten über … (z.B. gegenseitige Zahlungsansprüche aus einem Kaufvertrag).“ Unstreitiges zur Klageforderung
Streitiges Klägervorbringen zu Nebenforderungen
Erklärt der Beklagte die unbedingte Primäraufrechnung, so stellt er damit zugleich den klägerischen Vortrag bezüglich der Forderung unstreitig. In Betracht kommt damit lediglich noch streitiges Klägervorbringen zu den Nebenforderungen. „Der Kläger behauptet, …“ ggfs. antragsbezogene Prozessgeschichte („kleine“)
Anträge (eingerückt)
„Der Kläger beantragt, den Beklagten zu verurteilen, …“, „Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.“ Streitiges Beklagtenvorbringen zu Nebenforderungen
„Der Beklagte behauptet, …“ Überleitung Aufrechnung
Die Aufrechnung ist nicht als Antrag des Beklagten darzustellen, sondern im Rahmen seines streitigenSachvortrags. „Der Beklagte erklärt die Aufrechnung mit einer angeblichen Forderung in Höhe von … aus …“ Unstreitiges zur Gegenforderung
Sofern Klageforderung und Gegenforderung auf demselben Sachverhalt beruhen, kann das Unstreitige von Klage- und Gegenforderung auch gemeinsam zu Beginn des Tatbestandes dargestellt werden.
Streitiges Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung
Streitiges Klägervorbringen zur Gegenforderung
Große Prozessgeschichte
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