Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Aufrechnung
Tatbestand Zivilurteil: Klagen mit Aufrechnung
Schema: Tatbestand Zivilurteil: Klagen mit Aufrechnung
30. Mai 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (23.177 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie ist der Tatbestand bei Klagen mit Aufrechnung durch den Beklagten aufzubauen?
Einleitungssatz
„Die Parteien streiten über … (z.B. gegenseitige Zahlungsansprüche aus einem Kaufvertrag).“ Unstreitiges zur Klageforderung
Streitiges Klägervorbringen zu Nebenforderungen
Erklärt der Beklagte die unbedingte Primäraufrechnung, so stellt er damit zugleich den klägerischen Vortrag bezüglich der Forderung unstreitig. In Betracht kommt damit lediglich noch streitiges Klägervorbringen zu den Nebenforderungen. „Der Kläger behauptet, …“ ggf. antragsbezogene Prozessgeschichte („kleine“)
Anträge (eingerückt)
„Der Kläger beantragt, den Beklagten zu verurteilen, …“, „Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.“ Streitiges Beklagtenvorbringen zu Nebenforderungen
„Der Beklagte behauptet, …“ Überleitung Aufrechnung
Die Aufrechnung ist nicht als Antrag des Beklagten darzustellen, sondern im Rahmen seines streitigen Sachvortrags. „Der Beklagte erklärt die Aufrechnung mit einer angeblichen Forderung in Höhe von … aus …“ Unstreitiges zur Gegenforderung
Sofern Klageforderung und Gegenforderung auf demselben Sachverhalt beruhen, kann das Unstreitige von Klage- und Gegenforderung auch gemeinsam zu Beginn des Tatbestandes dargestellt werden.
Streitiges Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung
Streitiges Klägervorbringen zur Gegenforderung
Große Prozessgeschichte
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dennis
8.1.2024, 13:50:12
Müsste hier in die Fragestellung nicht noch der Hinweis rein, dass es sich um eine
Primäraufrechnunghandelt und daher kein streitiger Vortrag des Klägers zur Klageforderung in den Tatbestand muss?

la reina de los gatos
5.5.2024, 14:13:50
Warum wird hier von "
Nebenforderungen" gesprochen? Geht es nicht um eine Hauptforderung bzw. den ursprünglichen Klageantrag, und dann wird eine
Primäraufrechnungim Verfahren erklärt?

nboss
13.5.2024, 14:03:49
Ich würde sagen dass ist die Antwort aber keine Gewähr:) Erklärt der Beklagte die unbedingte
Primäraufrechnung, so stellt er damit zugleich den klägerischen Vortrag bezüglich der Forderung unstreitig. In Betracht kommt damit lediglich noch streitiges Klägervorbringen zu den
Nebenforderungen. Grüße
claire21
26.5.2024, 22:44:39
Das hier von „
Nebenforderungen“ gesprochen wird, ist vermutlich ein Fehler? Gemeint sein müsste Hauptforderung oder?
benedetto
27.5.2024, 11:51:50
Bei einer
Primäraufrechnungist der SV in tatsächlicher Hinsicht unstreitig (bzgl. der Hauptforderung). Insoweit kann es keinen streitigen SV geben. Zumindest Kaiser ist der Auffassung, dass eine erklärte
Hilfsaufrechnungauch dann in Wirklichkeit eine
Primäraufrechnungist, wenn nur um
Tatsachengestritten wird. Eine echte
Hilfsaufrechnung(bei der auch streitiger
Tatsachenvortrag aufzuführen ist), könne es dann nur geben, wenn auch um tatsächliche Punkte gestritten wird.

Juriano
3.10.2024, 12:58:14
Das Schema ist richtig. Hinsichtlich der
Nebenforderungen wird eine "Ausnahme" (eigentlich keine echte Ausnahme)gemacht. Wenn diesbezüglich
Tatsachenumstritten sind liegt dennoch eine
Primäraufrechnungvor. Das macht auch Sinn, wenn man sich die sonstige Konzeption von
Nebenforderungen vor Augen hält.
Nebenforderungen bleiben ja beispielsweise auch bezüglich der Streitwerte unberücksichtigt.