Öffentliches Recht
Verfassungsprozess-Recht
Abstrakte Normenkontrolle
Zulässigkeit abstrake Normenkontrolle (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76ff. BVerfGG)
Schema: Zulässigkeit abstrake Normenkontrolle (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76ff. BVerfGG)
31. Mai 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (46.041 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie prüfst Du die Zulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76ff. BVerfGG)?
Zuständigkeit des BVerfG (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG)
Antragsberechtigung (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 BVerfGG)
Antragsgegenstand (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 BVerfGG)
Antragsgrund (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 Nr. 1, 2 BVerfGG)
Form (§ 23 Abs. 1 BVerfGG)
Objektives Klarstellungsinteresse
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ri
18.7.2021, 04:06:24
Wo Wer Was Warum Wirklich? Wie

Vincent
3.6.2022, 15:04:59
Dieser Tipp hat wirklich mein Leben verändert 😂

rlaw
24.5.2024, 14:49:41
omg manchmal liebe ich die Community hier echt. Wieso wissen Repetitoren sowas nicht?
cann1311
14.9.2024, 23:05:10
Man ist der geil, 10/10
jurafucks
18.9.2024, 06:13:53
@[ri](98845) Danke! Das ist so guut. Gamechanger.
yangbo
7.4.2023, 17:07:14
Wäre es total verkehrt, Antragsgrund und Klarstellungsinteresse zusammen zu prüfen? Bzw. wenn (+), Anschlussfrage: Wäre es total verkehrt, den Punkt ganz am Ende zu prüfen, sodass die Reihenfolge der Eselsbrücke der der anderen Verfahren („wirklich“ ganz am Ende…) entspricht?

Lukas_Mengestu
12.4.2023, 17:26:35
Hallo yangbo,
Prüfungsschematasollen in den meisten Fällen lediglich Orientierung bieten und sind nicht in Stein gemeißelt. Oftmals sprechen logische Gründe für eine bestimmte Struktur (zB um Inzidentprüfungen zu vermeiden). Hier ist es dagegen durchaus möglich, das Klarstellungsbedürfnis bereits unter dem Punkt der
Antragsbefugniszu prüfen. In der Regel wird das ohnehin vorliegen, da Antragsgegenstand und Antragsgrund (Meinungsverschiedenheiten/Zweifel) das Klarstellungsinteresse bereits indizieren (Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge/Rozek, 62. EL Januar 2022, BVerfGG § 76 Rn. 58). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
alina2010
23.1.2025, 12:10:32
Hallo liebes Jurafuchs-Team, welche relevante Änderung des GG gab es denn, die auf die abstrakte Normenkontrolle Einfluss hatte? LG :)

di203
30.1.2025, 17:49:16
Die staatsorganisationsrechtliche Zentralnorm Art. 93 GG mit allen Verfassungsverfahrensarten des § 13 BVerfGG ist im Dezember 2024 auf Art. 94 GG umgezogen @[alina2010](191843)