Öffentliches Recht

Verfassungsprozess-Recht

Abstrakte Normenkontrolle

Zulässigkeit abstrake Normenkontrolle (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76ff. BVerfGG)

Schema: Zulässigkeit abstrake Normenkontrolle (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76ff. BVerfGG)

31. Mai 2025

9 Kommentare

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Wie prüfst Du die Zulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76ff. BVerfGG)?

  1. Zuständigkeit des BVerfG (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG)

  2. Antragsberechtigung (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 BVerfGG)

  3. Antragsgegenstand (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 BVerfGG)

  4. Antragsgrund (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 Nr. 1, 2 BVerfGG)

  5. Form (§ 23 Abs. 1 BVerfGG)

  6. Objektives Klarstellungsinteresse

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ri

ri

18.7.2021, 04:06:24

Wo Wer Was Warum Wirklich? Wie

Vincent

Vincent

3.6.2022, 15:04:59

Dieser Tipp hat wirklich mein Leben verändert 😂

rlaw

rlaw

24.5.2024, 14:49:41

omg manchmal liebe ich die Community hier echt. Wieso wissen Repetitoren sowas nicht?

CAN

cann1311

14.9.2024, 23:05:10

Man ist der geil, 10/10

JURAFU

jurafucks

18.9.2024, 06:13:53

@[ri](98845) Danke! Das ist so guut. Gamechanger.

YAN

yangbo

7.4.2023, 17:07:14

Wäre es total verkehrt, Antragsgrund und Klarstellungsinteresse zusammen zu prüfen? Bzw. wenn (+), Anschlussfrage: Wäre es total verkehrt, den Punkt ganz am Ende zu prüfen, sodass die Reihenfolge der Eselsbrücke der der anderen Verfahren („wirklich“ ganz am Ende…) entspricht?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

12.4.2023, 17:26:35

Hallo yangbo,

Prüfungsschemata

sollen in den meisten Fällen lediglich Orientierung bieten und sind nicht in Stein gemeißelt. Oftmals sprechen logische Gründe für eine bestimmte Struktur (zB um Inzidentprüfungen zu vermeiden). Hier ist es dagegen durchaus möglich, das Klarstellungsbedürfnis bereits unter dem Punkt der

Antragsbefugnis

zu prüfen. In der Regel wird das ohnehin vorliegen, da Antragsgegenstand und Antragsgrund (Meinungsverschiedenheiten/Zweifel) das Klarstellungsinteresse bereits indizieren (Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge/Rozek, 62. EL Januar 2022, BVerfGG § 76 Rn. 58). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

AL

alina2010

23.1.2025, 12:10:32

Hallo liebes Jurafuchs-Team, welche relevante Änderung des GG gab es denn, die auf die abstrakte Normenkontrolle Einfluss hatte? LG :)

di203

di203

30.1.2025, 17:49:16

Die staatsorganisationsrechtliche Zentralnorm Art. 93 GG mit allen Verfassungsverfahrensarten des § 13 BVerfGG ist im Dezember 2024 auf Art. 94 GG umgezogen @[alina2010](191843)


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