Entscheidungen von 2015: 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 1 beliebtesten Fälle zum Thema Entscheidungen von 2015

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Jurafuchs Illustration: A und Ermittler P unterhalten sich. P drängt den A dazu, ihm Drogen zu liefern.

Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR

Verfahrenshindernis oder Strafmilderung bei unzulässigem Agent Provocateur? Und was ist das eigentlich? - Jurafuchs

Die Behandlung der Agent Provocateur Fälle, also eine unzulässige Tatprovokation durch verdeckte Ermittler, ist hoch umstritten. Während der erste Senat eine Strafmilderung vertritt, hält der zweite Senat ein Verfahrenshindernis für richtig. Aber wann liegt eigentlich eine solche unzulässige Tatprovokation vor? In dieser Entscheidung setzt der BGH Maßstäbe. Hiernach ist nötig, dass der Betroffene zur Begehung einer Straftat verleitet wird, die er ohne die Einwirkung nicht begangen hätte, mit dem Zweck, diese Straftat nachzuweisen. Dies sei dann der Fall, wenn die Tatprovokation im Verhältnis zum Anfangsverdacht „unvertretbar übergewichtig“ sei (BGH) bzw. der Ermittler sich nicht auf eine weitgehend passive Strafermittlung beschränke (EGMR). Maßgeblich seien das Ausmaß des Verdachts, Art und Intensität der Einflussnahme sowie die nicht fremdgesteuerten Aktivitäten des Verlockten.

Die neuesten Fälle zum Thema Entscheidungen von 2015

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Jurafuchs Illustration: A und Ermittler P unterhalten sich. P drängt den A dazu, ihm Drogen zu liefern.

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Verfahrenshindernis oder Strafmilderung bei unzulässigem Agent Provocateur? Und was ist das eigentlich? - Jurafuchs

Die Behandlung der Agent Provocateur Fälle, also eine unzulässige Tatprovokation durch verdeckte Ermittler, ist hoch umstritten. Während der erste Senat eine Strafmilderung vertritt, hält der zweite Senat ein Verfahrenshindernis für richtig. Aber wann liegt eigentlich eine solche unzulässige Tatprovokation vor? In dieser Entscheidung setzt der BGH Maßstäbe. Hiernach ist nötig, dass der Betroffene zur Begehung einer Straftat verleitet wird, die er ohne die Einwirkung nicht begangen hätte, mit dem Zweck, diese Straftat nachzuweisen. Dies sei dann der Fall, wenn die Tatprovokation im Verhältnis zum Anfangsverdacht „unvertretbar übergewichtig“ sei (BGH) bzw. der Ermittler sich nicht auf eine weitgehend passive Strafermittlung beschränke (EGMR). Maßgeblich seien das Ausmaß des Verdachts, Art und Intensität der Einflussnahme sowie die nicht fremdgesteuerten Aktivitäten des Verlockten.

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Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR

Senate des BGH im Streit: Führt der Agent provocateur zur Strafmilderung oder zum Prozesshindernis? - Jurafuchs

Agent Provocateur-Fälle, also eine unzulässige Tatprovokation durch verdeckte Ermittler sich hoch umstritten. Insbesondere die deutsche Rechtsprechung dazu ist stark im Wandel und sich uneins. Während der erste Strafsenat des BGH noch eine Strafmilderungslösung vertritt, stellt sich der zweite Senat auf die Seite des EGMR und nimmt ein Verfahrenshindernis an.

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