Notwehr (§ 32 StGB) - Gegenwärtigkeit: 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 4 beliebtesten Fälle zum Thema Notwehr (§ 32 StGB) - Gegenwärtigkeit

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Die neuesten Fälle zum Thema Notwehr (§ 32 StGB) - Gegenwärtigkeit

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Notwehr nach § 32 Abs. 1 StGB – nicht gegenwärtig (noch nicht unmittelbar bevorstehend)

T erfährt von einem bevorstehenden Überfall auf sein Bordell. Eine halbe Stunde vor dem Überfall begibt sich T zum 100 m entfernten Treffpunkt der Angreifer und vertreibt dieselben mit einer Flinte.