Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Wirksamwerden einer Willenserklärung: Keine Abgabe bei Weiterleitung durch falschen Adressaten
K kauft von V eine Eigentumswohnung. Notar N beurkundet den Kaufvertrag. Der Kaufvertrag enthält ein Rücktrittsrecht, das K ausüben möchte. Er geht davon aus, N sei der richtige Adressat und erklärt gegenüber N den Rücktritt vom Kaufvertrag. N leitet die Rücktrittserklärung ohne Wissen des K an V weiter.