Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Vertauschte Grundstücke (falsa demonstratio bei formgebundenen Rechtsgeschäften)
V ist Eigentümer der Grundstücke Nr. 13 und 31. K interessiert sich für Nr. 13. Vor dem Notar bietet V irrtümlich das „Grundstück Nr. 31“ zum Verkauf an. K willigt (ebenfalls im Irrtum) ein.
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Vertauschte Grundstücke (falsa demonstratio bei formgebundenen Rechtsgeschäften)
V ist Eigentümer der Grundstücke Nr. 13 und 31. K interessiert sich für Nr. 13. Vor dem Notar bietet V irrtümlich das „Grundstück Nr. 31“ zum Verkauf an. K willigt (ebenfalls im Irrtum) ein.