Nacherfüllung (§ 439 BGB) – § 439 Abs. 2: 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 3 beliebtesten Fälle zum Thema Nacherfüllung (§ 439 BGB) – § 439 Abs. 2

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Zivilrecht > Kaufrecht

Voreilige Selbstvornahme im Kaufrecht

Youngtimersammlerin A kauft bei Händlerin H einen Opel Speedster. Er weist schon bei Gefahrübergang einen Mangel an der Kupplung auf. A lässt die Kupplung sofort in der Werkstatt ihres Vertrauens für €300 reparieren und will anschließend von H Ersatz dieser Kosten. Hätte A die Reparatur durch H selbst durchführen lassen, wären H insgesamt Kosten von €100 entstanden.