Die Vormerkung: Vertiefung: 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Die Vormerkung: Vertiefung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 3 beliebtesten Fälle zum Thema Die Vormerkung: Vertiefung

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Die Vormerkung: Vertiefung wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
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Zivilrecht > Sachenrecht

Wiederaufladung der Vormerkung

V und K schließen einen Grundstückskaufvertrag. V bewilligt K eine Auflassungsvormerkung für den Anspruch auf Eigentümerübertragung. Die Vormerkung wird im Grundbuch eingetragen. Dann heben V und K den Kaufvertrag auf und schließen einen neuen Kaufvertrag. V bewilligt K erneut eine Vormerkung. K meint, man könne die alte Vormerkung verwenden.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Wiederaufladung der Vormerkung 2

E überträgt seiner Frau F ein Grundstück. Im Fall der Scheidung muss F es E zurück übereignen. Den (bedingten) Rückübereignungsanspruch des E sichert eine Vormerkung. Nun vereinbaren E und F zusätzlich, dass F das Grundstück nicht veräußern darf und - falls sie es doch tut - E einen Rückauflassungsanspruch haben soll.

Die neuesten Fälle zum Thema Die Vormerkung: Vertiefung

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Die Vormerkung: Vertiefung wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
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Zivilrecht > Sachenrecht

Vollwirkung

V lässt K sein Grundstück auf und bewilligt ihm eine Auflassungsvormerkung, die auch im Grundbuch eingetragen wird. Bevor K als neuer Eigentümer eingetragen wird, fällt V in die Insolvenz. Insolvenzverwalter I verwaltet nun Vs verbliebenes Vermögen.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Wiederaufladung der Vormerkung 2

E überträgt seiner Frau F ein Grundstück. Im Fall der Scheidung muss F es E zurück übereignen. Den (bedingten) Rückübereignungsanspruch des E sichert eine Vormerkung. Nun vereinbaren E und F zusätzlich, dass F das Grundstück nicht veräußern darf und - falls sie es doch tut - E einen Rückauflassungsanspruch haben soll.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Wiederaufladung der Vormerkung

V und K schließen einen Grundstückskaufvertrag. V bewilligt K eine Auflassungsvormerkung für den Anspruch auf Eigentümerübertragung. Die Vormerkung wird im Grundbuch eingetragen. Dann heben V und K den Kaufvertrag auf und schließen einen neuen Kaufvertrag. V bewilligt K erneut eine Vormerkung. K meint, man könne die alte Vormerkung verwenden.