Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Fall zum „Verfrühten“ Deckungskauf (BGH, Urteil v. 3.7.2013, Az. VIII ZR 169/12): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Influencerin K bestellt bei Versandhändlerin V am Black Friday (26.11) ein Ringlicht für €10. Da V nicht liefert, mahnt sie V am 6.12. und setzt eine Nachfrist bis zum 12.12. Da ihr ein Verdienstausfall von €500 droht, besorgt sie sich bereits am 10.12 für €50 ein anderes Ringlicht und verlangt hierfür Schadensersatz.
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Fall zum Nutzungsausfallschaden bei Nichtleistung - Jurafuchs
K bestellt bei V ein Ringlicht für ihren Youtubekanal. Da V nicht liefert, setzt K am 1.12. eine Nachfrist bis zum 6.12. Am 7.12 erklärt sie den Rücktritt. Ein anderes Ringlicht kann sie erst am 15.12. kaufen. K fordert Ersatz ihrer entgangenen Einnahmen am 3.12. (€400) und 10.12. (€800).
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Fall zum Nutzungsausfallschaden bei Nichtleistung - Jurafuchs
K bestellt bei V ein Ringlicht für ihren Youtubekanal. Da V nicht liefert, setzt K am 1.12. eine Nachfrist bis zum 6.12. Am 7.12 erklärt sie den Rücktritt. Ein anderes Ringlicht kann sie erst am 15.12. kaufen. K fordert Ersatz ihrer entgangenen Einnahmen am 3.12. (€400) und 10.12. (€800).
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Fall zum „Verfrühten“ Deckungskauf (BGH, Urteil v. 3.7.2013, Az. VIII ZR 169/12): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Influencerin K bestellt bei Versandhändlerin V am Black Friday (26.11) ein Ringlicht für €10. Da V nicht liefert, mahnt sie V am 6.12. und setzt eine Nachfrist bis zum 12.12. Da ihr ein Verdienstausfall von €500 droht, besorgt sie sich bereits am 10.12 für €50 ein anderes Ringlicht und verlangt hierfür Schadensersatz.
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Deckungskauf nach Mahnung, aber vor Fristablauf
Influencer K bestellt bei Versandhändlerin V am Black Friday (26.11.) ein Ringlicht für €10. Da V nicht liefert, mahnt er V am 6.12. und setzt eine Nachfrist bis zum 12.12. Da ihm ein Verdienstausfall von €500 droht, besorgt er sich bereits am 10.12. für €50 ein anderes Ringlicht und verlangt hierfür am selben Tag Schadensersatz.