Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Fall zur Anfänglichen Unmöglichkeit und Vertretenmüssen (Beschaffungsrisiko) - Jurafuchs
Produzent P kündigt an, ein limitiertes, mit Wasserstoff betriebenes Rad auf den Markt zu bringen. Händlerin H verspricht Investorin I, ihr das Rad nach erfolgter Produktion zu besorgen. P gibt das Projekt wegen technischer Schwierigkeiten auf. I hätte das Rad mit Gewinn verkaufen können.