Zivilrecht > Zivilprozessrecht
Vorangegangenes Prozessurteil
K hat bereits einmal versucht, B zu verklagen. Die Klage ist aber abgewiesen worden, weil der Bestimmtheitsgrundsatz nicht gewahrt war (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Nun hat K seine Klageschrift korrigiert und möchte erneut klagen.
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Rechtskräftiges Zug um Zug Urteil im Vorprozess
K hat bei B ein Auto zum Preis von €12.000 erworben. Aufgrund gravierender Mängel hat er B erfolgreich auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückübereignung des Autos verklagt. Nun klagt B im Rahmen der Rückabwicklung auf Übergabe und Übereignung des Autos.