Schulung für Betriebsratsmitglieder > Individualarbeitsrecht II (Rechte & Pflichten)
Verschuldete Arbeitsverhinderung
Arbeitnehmer und gleichzeitiger Bandenchef B sitzt aufgrund eines Raubes, den er verübt hat, für ein paar Tage in Untersuchungshaft. Er kann deswegen nicht zur Arbeit erscheinen. Arbeitgeber A teilt ihm daraufhin mit, dass er ihm für die Fehlzeit keinen Lohn zahlen wird.