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Auslegung - ergänzende Auslegung (Fall)
Die Unternehmerin U hatte zwei Angestellte A und B, die sie schon seit einiger Zeit als Erben einsetzen wollte. Da sie jedoch glaubt, dass A ihre Katze getötet hat, setzt sie nur B als alleinigen Erben im Testament ein und schreibt: "[...] von meinen treuen Angestellten meinen Liebling B, weil er immer so gut zu meiner Katze war." Nach dem Tod der U stellt sich aber heraus, dass tatsächlich B die Katze getötet hat.