Auslegung: 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Auslegung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 1 beliebtesten Fälle zum Thema Auslegung

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Auslegung wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
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Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht

Auslegung - Andeutungstheorie (Fall)

Der verwitwete Erblasser E hat zwei Söhne. In seinem Testament hat er bestimmt, dass beide Söhne je eines seiner Grundstücke erhalten sollen, wobei auf einem ein Weinberg steht. Auf Familienfeiern hatte E stets vor Zeugen ausgesagt, dass der ältere Sohn den Weinberg erben solle. E hatte jedoch vergessen, diese Verfügung in das Testament aufzunehmen.

Die neuesten Fälle zum Thema Auslegung

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Auslegung wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
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Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht

Auslegung - besondere gesetzliche Regelungen (Fall)

Der Erblasser E hat drei Söhne, zwei Nichten und eine Cousine. In seinem Testament hat er seine „Verwandten“ als Erben eingesetzt. Den Söhnen S und X räumt er zudem je eines seiner Häuser als Vermächtnis ein. Den „Armen“ vermacht E seine Villa. Als E stirbt ist der Sohn S bereits vorverstorben, hat aber mittlerweile eine Tochter T.

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Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht

Auslegung - ergänzende Auslegung (Fall)

Die Unternehmerin U hatte zwei Angestellte A und B, die sie schon seit einiger Zeit als Erben einsetzen wollte. Da sie jedoch glaubt, dass A ihre Katze getötet hat, setzt sie nur B als alleinigen Erben im Testament ein und schreibt: "[...] von meinen treuen Angestellten meinen Liebling B, weil er immer so gut zu meiner Katze war." Nach dem Tod der U stellt sich aber heraus, dass tatsächlich B die Katze getötet hat.

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Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht

Auslegung - Andeutungstheorie (Fall)

Der verwitwete Erblasser E hat zwei Söhne. In seinem Testament hat er bestimmt, dass beide Söhne je eines seiner Grundstücke erhalten sollen, wobei auf einem ein Weinberg steht. Auf Familienfeiern hatte E stets vor Zeugen ausgesagt, dass der ältere Sohn den Weinberg erben solle. E hatte jedoch vergessen, diese Verfügung in das Testament aufzunehmen.