Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Erbvertrag - Bindungswirkung/ Ausnahmeregelungen (Fall 3)
Der tödlich verunglückte E hatte seinen Sohn S durch Erbvertrag als Vorerben eingesetzt. Mit späterem Testament ordnete er aufgrund der anhaltenden Überschuldung des S die Testamentsvollstreckung an. Später schrieb er wiederum ein neues Testament, indem er S als Vollerben zu ½ einsetzte und das vorige Testament widerrief.
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Erbvertrag - Bindungswirkung/ Vertiefung (Fall 2)
Die tödlich verunglückte Unternehmerin U hatte ihren Bruder B durch formgültigen Erbvertrag zum alleinigen Erben bestimmt. Da U aber nicht zusehen konnte, wie ihre Schwester S verarmt, hat U ihr mit späterem Testament eine Villa vermacht. Ohne besonderen Anlass schenkte U der S kurz vor Us Tod zudem eine Luxusyacht.
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Erbvertrag - Bindungswirkung/ Grundfall (Fall)
Der unschlüssige Unternehmer U hatte seine Schwester S in seinem Testament als Erbin eingesetzt. Kurze Zeit später entscheidet er sich dazu, seinen Bruder B durch Erbvertrag als Erben einzusetzen. Schließlich bestimmt er in einem Testament doch den Freund F zum alleinigen Erben.