Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Berliner Testament - Einheits- und Trennungsprinzip (Fall)
Die Eheleute E und F haben sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Erben und ihre Tochter T zur Erbin des überlebenden Ehegatten eingesetzt. Nach dem Tod der zuerst verstorbenen F geht E einem verschwenderischen Lebensstil nach.
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Berliner Testament - Einheits- und Trennungsprinzip (Fall)
Die Eheleute E und F haben sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Erben und ihre Tochter T zur Erbin des überlebenden Ehegatten eingesetzt. Nach dem Tod der zuerst verstorbenen F geht E einem verschwenderischen Lebensstil nach.
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Gemeinschaftliches Testament - Wechselbezüglichkeit (Fall)
E und F hatten ein gemeinschaftliches Testament verfasst, indem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und ersatzweise den alleinigen Sohn S des E. Mittlerweile liegt E aufgrund einer Krankheit im Sterben. F möchte die Erbeinsetzung des S nun rückgängig machen, ohne jedoch selbst die Aussicht auf das Erbe des E zu verlieren.
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Gemeinschaftliches Testament - Errichtung (Fall)
Der Ehegatte E hat handschriftlich ein Testament verfasst, indem er und seine Ehefrau F den Anwalt A als Testamentsvollstrecker bestimmen. Anschließend hatten beide das Testament unterschrieben. Nach dem Tod des E zweifelt F an der Kompetenz des A und möchte daher einen anderen Testamentsvollstrecker für sich bestimmen.
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Gemeinschaftliches Testament - Personenkreis (Fall)
Der Verlobte E hat ein gemeinschaftliches Testament verfasst, indem er und seine Verlobte F sich gegenseitig als Erben einsetzen. Beide hatten das Testament unterschrieben. Nach der Ehe möchten beide an dessen Inhalt festhalten.