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Betriebliche Übung bei Entgelterhöhung
A ist Angestellter, für den per Vertrag ein Tarifvertrag gilt. Der Betrieb hat einen „Haustarif“, der zusätzliche Entgeltstufen zum Tarifvertrag enthält. Als wieder mal eine Tariferhöhung ansteht, soll diese nur noch für den tariflichen Teil gelten, nicht mehr das Gesamtgehalt.