Jurafuchs

§§ 823ff. BGB – Rechtsfolge: Schadensersatz (§§ 249ff. BGB): 10 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 10 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema §§ 823ff. BGB – Rechtsfolge: Schadensersatz (§§ 249ff. BGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs
Zivilrecht › Schadensrecht

Mitverschulden Schmerzensgeld

Jurafuchs
Zivilrecht › Schadensrecht

Immaterieller Schaden bei Persönlichkeitsverletzung

Jurafuchs-Illustration zum Fall zur "Taggenauen" Berechnung von Schmerzensgeld (BGH, Urt. v. 15.02.2022 – VI ZR 937/20): Eine Passantin wird von einem Auto erfasst. Die Passantin sagt "Huch".
Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Zivilrecht

Fall zur "Taggenauen" Berechnung von Schmerzensgeld (BGH, Urt. v. 15.02.2022 – VI ZR 937/20): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Jurafuchs-Illustration zum Fall zur Ersatzfähigkeit von Nutzungsausfall (OLG Frankfurt a.M., Urt.v. 27.07.2022 - 11 U 7/21): Eine Frau steht vor einem kaputten Auto und denkt: Ich fahr doch keinen Ford.
Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Zivilrecht

Fall zur Ersatzfähigkeit von Nutzungsausfall (OLG Frankfurt a.M., Urt.v. 27.07.2022 - 11 U 7/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Das OLG Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, ob nach einem Autounfall der Geschädigte neben den Reparaturkosten zusätzlich Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der Reparatur verlangen kann. Das OLG verneinte einen solchen Anspruch. Die Beschränkung des Fahrvergnügens sei nur eine immaterielle Beeinträchtigung aufgrund der subjektiven Wertschätzung und nicht als Schaden ersetzbar. Der Nutzungsersatz komme nur für vermögensmäßig erfassbaren Einsatz der Sache in Betracht. Denn die Nutzungsausfallentschädigung müsse Fällen vorbehalten bleiben, in denen die Funktionsstörung sich typischerweise auf die Grundlage der Lebensführung signifikant auswirkt. Andernfalls bestünde die Gefahr, unter Verletzung des § 253 BGB die Ersatzpflicht auf Nichtvermögensschäden auszudehnen (RdNr. 45). Da das eingeschränkte Fahrvergnügen lediglich einen - nicht unter § 253 BGB fallenden - immateriellen Schaden darstellt, kann B diesen nicht geltend machen.

Jurafuchs
Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Gestörte Gesamtschuld 3 - gesetzliche Haftungsprivilegierung (Arbeitnehmer)

Jurafuchs
Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Gestörte Gesamtschuld bei gesetzlicher Haftungsprivilegierung – Spielplatzfall

Jurafuchs
Zivilrecht › Schadensrecht

Kommerzialisierungsgedanke bzgl. Internetanschlusses

Jurafuchs
Zivilrecht › Deliktsrecht

Samenzellen-Fall (Körperverletzung und Schmerzensgeld), kein Kinderwunsch mehr

Jurafuchs
Zivilrecht › Deliktsrecht

Samenzellen-Fall (Fokus Schmerzensgeld)

Jurafuchs
Zivilrecht › Deliktsrecht

Gubener Verfolgungsfall (Fokus Schaden)