Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht
Bürgschaft: § 768 Abs. 2 BGB, Verzicht auf Einreden durch Schuldner wirkt nicht gegen Bürgen
S nimmt bei G ein Darlehen auf, welches durch eine Bürgschaft von B abgesichert wird. G klagt 5 Jahre später gegen S. Es ergeht ein Versäumnisurteil, da S nicht erscheint. Da bei S nichts zu holen ist, verklagt G nun B, welcher sich auf Verjährung beruft.
Einreden des Bürgen (§ 768 Abs. 1 S. 1 BGB)
K kauft bei ihrer Lieferantin L 100 Säcke Mehl. B erklärt sich gegenüber L bereit, für die Kaufpreisforderung zu bürgen. Nach 5 Jahren stellt L fest, dass der Kaufpreis nie bezahlt wurde und nimmt B in Anspruch. B beruft sich auf die Verjährung.
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Grundfall: Zurückbehaltungsrecht (§ 273 Abs. 1 BGB)
V beliefert K regelmäßig mit Büchern. Für das Weihnachtsgeschäft bestellt K im Oktober Bücher, lieferbar zum 15.11. Am vereinbarten Liefertermin weigert sich V, die Bücher zu liefern. Sie verweist darauf, dass K ihr noch für die im Juli gelieferten Bücher den Kaufpreis schulde.
Einrede der Bereicherung (§ 821 BGB)
Sängerin S möchte bei G ein Darlehen von €2.000 aufnehmen. G verlangt eine Sicherheit, sodass S der G einen Goldbarren zur Sicherheit übereignet. S bleibt im Besitz des Goldbarrens. Der Darlehensvertrag wird von S wirksam angefochten und sie stellt die Tilgung ein. G verlangt die Herausgabe des Goldbarrens.
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Fortbestand dinglicher Sicherheiten
B hat von seiner Freundin F im Jahr 2018 Geld geborgt, welches er noch im selben Jahr zurückzahlen sollte. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs hat er F ein Pfandrecht an einer antiken Vase bestellt und ihr diese übergeben. Eine Rückzahlung ist bis heute (16.09.2022) nicht erfolgt.
Keine Rückforderung des Geleisteten
A bringt sein Auto am 05.04.2018 in Ws Werkstatt, wo es noch am selben Tag repariert wird. Als A das Auto am 06.04.2018 abholt, übergibt ihm W die Rechnung. Erst am 05.05.2022 überweist A den Rechnungsbetrag. Erst danach bemerkt er das lange zurückliegende Rechnungsdatum.
Entstehen eines Leistungsverweigerungsrechts
Käufer K und Verkäufer V schließen am 23.10.2018 einen Kaufvertrag über ein Snowboard, welches K direkt übergeben und übereignet wird. K soll den Kaufpreis von €100 demnächst bei V vorbeibringen. Am 15.09.2022 stellt V erschrocken fest, dass dies bis dato nicht geschehen ist.
Neubeginn der Verjährung (§ 212 BGB)
Ofenbauer O hat den Holzofen der H an deren Kamin angeschlossen. Dies hat H am 01.10.2020 abgenommen. Bald bemerkt H, dass der Anschluss nicht dicht ist und daraus Rauch entweicht. O verspricht am 01.04.2021, das Problem zu beheben, was aber bis heute (01.08.2022) nicht geschehen ist.
Grundfall: Zurückbehaltungsrecht (§ 320 Abs. 1 BGB), Haupt- u. Nebenleistung
Naturfotografin K kauft bei V einen neuen Jeep, den sie für berufliche Fahrten in der Serengeti benutzen will. Bei Anlieferung bemerkt K, dass die Kupplung defekt ist. K erklärt V, sie verweigere die Abnahme und zahle auch solange nicht, bis V den Mangel behoben habe.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht, § 369 HGB
Kaufmann A ist Inhaber einer Kfz-Werkstatt und hat gegen Kauffrau B eine Forderung aus einem Reparaturauftrag in Höhe von €10.000. B überlässt A ihren Transporter, den A verkaufen soll. B überlegt es sich jedoch anders und verlangt den Transporter am nächsten Tag wieder heraus. A verweigert die Herausgabe.