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Fall 6: Erlass eines Verwaltungsakts aufgrund einer (rechtswidrigen) Verordnung
Nach der durch die bayrische Landesregierung erlassenen Verordnung zum Infektionsschutz dürfen sich im Sommer 2020 nur zwei Haushalte treffen. Die Rechtsverordnung ist materiell rechtswidrig. Polizistin P erteilt L aufgrund der Verordnung einen Platzverweis.
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Fall 5: Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage nicht erfüllt
Der Berliner Senat führt aus fiskalischen Gründen eine besondere Kampfhundesteuer durch den Erlass einer Verordnung nach § 55 ASOG ein. Hundehalterin H ist der Meinung, dass eine solche Rechtsverordnung nicht vom Zweck des § 55 ASOG umfasst ist.
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Fall 4: Verstoß gegen Wesentlichkeitstheorie (Kampfhundeverordnung)
Die Berliner Landesregierung erlässt eine Verordnung, wonach Hunde, die als „Kampfhunde“ eingestuft werden, nicht gezüchtet werden dürfen. Die Regierung stützt den Erlass der Kampfhundeverordnung auf § 55 ASOG Bln. Hundehalterin H hält das für rechtswidrig.
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Fall 2: Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage (Art. 80 GG)
Die bayerische Landesregierung erlässt im Sommer 2021 eine Verordnung zum Corona-Infektionsschutz, wonach sich - trotz stark gesunkener Infektionszahlen - nur zwei Haushalte gleichzeitig treffen dürfen. L zweifelt an, dass die Verordnung aufgrund einer hinreichend bestimmten Verordnungsermächtigung ergangen ist.