Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Keine Angst vor Konkurrenzen: Konsumtion zwischen Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung - Jurafuchs
Konkurrenzen mögen viele Studierende nicht. Umso mehr wird eine gute Bearbeitung von den Korrektor*innen geschätzt. Tatsächlich können manche Konkurrenzverhältnisse schwierig sein. In diesem Beschluss hat der BGH klargestellt, dass zwischen der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 Var. 2 StGB) und Urkundenunterdrückung (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB) Gesetzeseinheit in Form der Konsumtion vorliegt. Es sei kein Fall denkbar, in dem eine Urkunde verfälscht wird, ohne dass sie dadurch zugleich beschädigt, d.h. in ihrem Beweisgehalt geändert wird. Die Urkundenunterdrückung weise daher in diesem Fall keinen eigenen Unrechtsgehalt auf. Tateinheit scheide also aus.
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Impfass gefälscht? So macht sich strafbar - Jurafuchs
Dieser Beschluss des LG Würzburg beschäftigt sich mit dem falschen Eintrag einer Corona-Schutzimpfung in einem Impfpass. Hierbei geht der Beschluss insbesondere auf Fragen der Strafbarkeit nach der alten und neuen Fassung des § 277 StGB (Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen) und dem Verhältnis zur Urkundenfälschung (§ 267 StGB).