Gläubiger- / Schuldnerwechsel: 41 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 41 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Gläubiger- / Schuldnerwechsel für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Abtretungsausschluss nach § 399 Alt. 2 BGB und verlängerter Eigentumsvorbehalt

Verleitung zum Vertragsbruch – schuldrechtliche Teilverzichtsklausel im Sicherungsvertrag

Verleitung zum Vertragsbruch – dingliche Teilverzichtsklausel im Sicherungsvertrag

Verleitung zum Vertragsbruch
Designerin D hat zur Sicherung eines Darlehens alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Verkauf ihrer entworfenen Kleidungsstücke an die Bank B abgetreten. Die Stoffe für die Kleidung werden ihr von Lieferant L unter verlängertem Eigentumsvorbehalt geliefert.

Bestimmtheit des verlängerten Eigentumsvorbehalts
Fahrradhändler F erwirbt Fahrräder für sein Verkaufsgeschäft von Lieferant L. Dabei vereinbaren sie, dass L die Fahrräder unter verlängertem Eigentumsvorbehalt liefert.

Knebelung bei umfassender Sicherungszession?

Knebelung durch Sicherungszession bei fehlenden Alternativsicherheiten?

Kredittäuschung beim Sanierungsvorhaben
Kredittäuschung
Als Konditorin K immer mehr Verluste verzeichnet, tritt sie zur Sicherung eines Kredits (€100.000) an die Bank B alle zukünftig entstehenden Forderung gegen alle ihre Kunden (jährlicher Umsatz: €100.000) ab. Sie ist dadurch nicht mehr in der Lage, von Dritten gewährte weitere Kredite zu bedienen. Dies ist K und B bewusst.

Abtretung bei nachträglicher Übersicherung – Konditorin K und Bank B
Abtretung bei anfänglicher Übersicherung – Konditorin K und Bank B

Sicherungszession – Rückübertragung bei auflösender Bedingung

Rückübertragung der Sicherungszession bei vollständiger Darlehenstilgung
Stille Sicherungszession
Architekt A nimmt bei Bank B ein Darlehen auf. Sie einigen sich, dass A der B zur Sicherheit die Kaufpreisforderung aus dem geplanten Verkauf seines Hauses abtritt. Damit die Zession potentiellen Käufern nicht offengelegt werden muss, berechtigt B den A, die Kaufpreisforderung weiterhin im eigenen Namen einzuziehen.
Sicherungszession – Abtretung einer künftigen Forderung zur Sicherheit

Schuldübernahme – Wirkung der Genehmigung durch den Gläubiger

Schuldübernahme – Vertragsrücktrittslage des Neuschuldners
Einwendungen des Neuschuldners bei Schuldübernahme – Verjährungseinrede

Genehmigung des Gläubigers – Folgen verspäteter Zustimmung
Formbedürftigkeit der Schuldübernahme
K kauft von V formwirksam ein Grundstück für €800.000. Da K kein Geld hat, bittet er seine volljährige Tochter T an seiner Stelle den Kaufpreis zu übernehmen. Dies sagt T mündlich zu. V hatte schon vorher eingewilligt. Als V von T das Geld verlangt, hat sie es sich anders überlegt und will nicht zahlen.

Leistungsverweigerungsrecht wegen fehlender Abtretungsurkunde
Mehrfache Abtretung

Aufrechnung bei Abtretung – Fälligkeit Hauptforderung vor Gegenforderung, Kenntnis vor Fälligkeit

Aufrechnung bei Abtretung – Gegenforderungserwerb mit Kenntnis der Abtretung

Aufrechnung bei Abtretung – Gegenforderung nach Abtretung und Kenntnis davor

Aufrechnung bei Abtretung – Gegenforderung vor und Kenntnis zum Zeitpunkt der Abtretung
Aufrechnung nach Abtretung bei Unkenntnis des Schuldners

Schutz des Schuldners bei Zahlungsaufschub durch Altgläubiger nach Abtretung

Schutz des Schuldners bei Zahlung an den Altgläubiger trotz Kenntnis von der Abtretung
Schutz des Schuldners bei Erfüllung an den Altgläubiger vor Kenntnis der Abtretung

Schutz des Schuldners – Einwendung des Rücktrittsrechts nach Abtretung der Forderung
Schutz des Schuldners – Einwendungen gegen die Forderung bei Abtretung
Schadensersatzanspruch und Gestaltungsrechte des Zedenten nach Abtretung

Vertraglicher Abtretungsausschluss – § 354a HGB
Abtretbarkeit einer Forderung – Ausschluss durch Vereinbarung

Forderungsinhaberschaft des Zedenten bei offener Forderung gegen Dritte?

Abtretung künftiger Forderungen
Um den Start ihrer Konditorei zu finanzieren, nimmt K bei Bank B ein Darlehen auf. K hat keine Sicherheiten. Sie einigen sich deshalb, dass K an B zur Tilgung des Darlehens alle zukünftig entstehenden Forderungen gegen Kunden abtritt, deren Nachnamen mit den Buchstaben M-Z beginnen.

Abtretbarkeit einer Honorarforderung bei Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Bestimmtheitsgrundsatz bei der Abtretung zukünftiger Forderungen
Form des Abtretungsvertrags bei mündlicher Forderungsabtretung
Abtretung einer Schadensersatzforderung nach Verkehrsunfall
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