ZR: Vertragliche Ansprüche: 8 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 8 Definitionen zum Thema ZR: Vertragliche Ansprüche für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Mangel (§ 327e BGB)

Was versteht man unter einem „Mangel“ bei digitalen Produkten (§ 327e BGB)?

Wunschschenkung (§ 516 BGB)

Wann liegt eine „Wunschschenkung“ vor (§ 516 BGB)?

Zweckschenkung (§ 516 BGB)

Was versteht man unter einer „Zweckschenkung“ (§ 516 BGB)?

Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB)

Was versteht man unter einer „Schenkung unter Auflage“ (§ 525 BGB)?

Leistungsgefahr & Gegenleistungsgefahr (§§ 275, 326 Abs. 1 BGB)

Was bedeutet der Begriff der „Leistungsgefahr“ und der „Gegenleistungsgefahr“ (§§ 275, 326 Abs. 1 BGB)?

Objektiver Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB)

Was versteht man unter der Lehre vom objektivierten (objektiven) Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB)?

Empfangsbedürftigkeit einer Willenserklärung (§ 130 Abs. 1 BGB)

Was versteht man unter der „Empfangsbedürftigkeit einer Willenserklärung“ (§ 130 Abs. 1 BGB)?

Rechtsbindungswille (vor § 104 BGB)

Was versteht man unter „Rechtsbindungswille“ im objektiven Tatbestand einer Willenserklärung?