ZR: Vertragliche Ansprüche: 5 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 5 Definitionen zum Thema ZR: Vertragliche Ansprüche für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Mangel (§ 327e BGB)

Was versteht man unter einem „Mangel“ bei digitalen Produkten (§ 327e BGB)?

Leistungsgefahr & Gegenleistungsgefahr (§§ 275, 326 Abs. 1 BGB)

Was bedeutet der Begriff der „Leistungsgefahr“ und der „Gegenleistungsgefahr“ (§§ 275, 326 Abs. 1 BGB)?

Objektiver Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB)

Was versteht man unter der Lehre vom objektivierten (objektiven) Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB)?

Empfangsbedürftigkeit einer Willenserklärung (§ 130 Abs. 1 BGB)

Was versteht man unter der „Empfangsbedürftigkeit einer Willenserklärung“ (§ 130 Abs. 1 BGB)?

Rechtsbindungswille (vor § 104 BGB)

Was versteht man unter „Rechtsbindungswille“ im objektiven Tatbestand einer Willenserklärung?