Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB: 3 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 3 Definitionen zum Thema Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB
Diese Definitionen zum Thema Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Böswilliges Vernachlässigen (§ 225 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „böswilliges Vernachlässigen“ (§ 225 Abs. 1 StGB):
Rohes Misshandeln (§ 225 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Rohes Misshandeln“ (§ 225 Abs. 1 StGB):
Quälen (§ 225 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Quälen“ (§ 225 Abs. 1 StGB):